AGB

Zimmerreservierung / Beherbergungsvertrag / Stornokosten / AGB

1. Ein Reservierungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer / Pauschalprogramm bestellt und zugesagt worden ist. Die Schriftform für das Zustandekommen des Beherbergungsvertrages ist nicht erforderlich – eine telefonische Bestellung und die telefonische Zusagen reichen aus.
Ebenso die einseitige schriftliche Reservierungsbestätigung des Beherbergungsbetriebes.

2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, wann und auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.

3. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers in der gebuchten Kategorie dem Gast Schadensersatz zu leisten.

4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter eingesparten Aufwendungen.

5.a. Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.

5.b. Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach den Stornofristen errechneten Betrag zu bezahlen.
 

Stornokosten ganzjährig:

  • bis 14 Tage vor Anreise stornieren Sie kostenfrei
  • 14 – 8 Tage vor Anreise
    60 %
  • ab 7 Tage vor Anreise, bei No-Show oder vorzeitiger Abreise
    80 %

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung –bitte hier klicken –

Fundsachen / vergessene Gegenstände

Liegengebliebene / vergessene Gegenstände werden nur auf Anfrage und unter Erstattung der Kosten nachgesandt. Das Hotel verpflichtet sich zu keinerlei Aufbewahrungsfrist. Sachen mit geringem Wert werden nach einer angemessenen Frist von ca. 6 Monaten entsorgt. Höherwertige Gegestände – sofern der Wert ersichtlich ist – werden maximal 12 Monate aufbewahrt.