Zimmerreservierung / Beherbergungsvertrag / Stornokosten / AGB
| 1. |
Ein Reservierungsvertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer /
Pauschalprogramm bestellt und zugesagt worden ist. Die Schriftform für das Zustandekommen des Beherbergunsvertrages ist nicht erforderlich - eine telefonische Bestellung und die telefonische Zusagen reichen aus. Ebenso die einseitige schriftliche Reservierungsbestätigung des Beherbergungsbetriebes. |
| 2. |
Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die
Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, wann und auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. |
| 3. |
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers in
der gebuchten Kategorie dem Gast Schadensersatz zu leisten. |
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4. |
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen
Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Vermieter eingesparten Aufwendungen |
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5.
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a. Der Vermieter ist nach Treu und
Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer |
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Stornokosten: ab 7 Tage vor Anreise, bei No-Show oder vorzeitiger
Abreise | |
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